Barrierefreie Website 2026: Wen das BFSG betrifft – und was Warten kostet
Seit Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites Pflicht. Wer betroffen ist, was das BFSG konkret verlangt – und warum sauber gebaute Technik die halbe Miete ist.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) anzuwenden – und viele Unternehmer wissen bis heute nicht, ob ihre Website betroffen ist. Die Verunsicherung ist groß, die Halbwahrheiten sind es auch: Mal heißt es, das gelte nur für Behörden, mal, es betreffe „eh jeden". Beides stimmt nicht.
Dieser Beitrag ordnet das Thema aus unserer Praxis ein: Wer wirklich betroffen ist, was eine barrierefreie Website technisch ausmacht, was Nichtstun kosten kann – und warum saubere Barrierefreiheit ganz nebenbei Ihre Sichtbarkeit verbessert.
Was das BFSG ist – und seit wann es gilt
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit – und nennt dabei ausdrücklich Websites, mobile Anwendungen und Online-Shops. Anzuwenden ist es seit dem 28. Juni 2025. Eine Übergangsfrist für neue Angebote gibt es nicht mehr: Was heute online geht, muss heute barrierefrei sein.
Wer betroffen ist – und wer nicht
Die entscheidende Frage ist nicht „groß oder klein", sondern „Verbraucher oder Geschäftskunden". Betroffen sind grundsätzlich B2C-Websites mit Interaktion – also sobald Verbraucher etwas tun können: ein Kontakt- oder Anfrageformular, eine Online-Buchung, ein Shop, ein Download. Eine Fahrschule mit Online-Terminbuchung fällt damit klar darunter, ein lokaler Dienstleister mit Anfrageformular ebenso.
- Ausgenommen sind reine B2B-Angebote und rein private Seiten.
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) sind ausgenommen – aber nur, wenn sie Dienstleistungen anbieten. Wer Produkte in den Verkehr bringt, fällt auch als Kleinstunternehmen unter das Gesetz.
Kurz: Im Zweifel betrifft es Sie eher, als Sie denken. Sobald Verbraucher auf Ihrer Seite interagieren können, sollten Sie das Thema ernst nehmen.
Was „barrierefrei" technisch wirklich heißt
Maßstab sind die WCAG 2.1 auf Stufe AA, abgesichert über die europäische Norm EN 301 549. Das klingt abstrakt, ist aber konkret. Eine barrierefreie Website bedeutet vor allem:
- Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund – keine hellgraue Schrift auf Weiß.
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit: Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein, mit sichtbarem Fokus.
- Alternativtexte für aussagekräftige Bilder, damit Screenreader sie vorlesen können.
- Klare Überschriften-Struktur und semantisches HTML statt zusammengeschobener Design-Container.
- Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen.
- Keine Information allein über Farbe (z. B. „rotes Feld = Fehler" ohne Text).
Das meiste davon ist keine Frage von teuren Zusatztools, sondern von handwerklich sauberer Umsetzung.
Was Warten wirklich kostet
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, dazu kommen das Risiko von Beschwerden und Abmahnungen sowie der Aufwand einer kurzfristigen Nachrüstung unter Druck. Der zweite, oft unterschätzte Kostenfaktor ist stiller: Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Beeinträchtigung, dazu kommen ältere Nutzer mit schwächeren Augen oder unruhiger Hand. Eine nicht bedienbare Seite verliert diese Menschen vor der Anfrage – Sie merken nur, dass Kontakte ausbleiben.
Der unterschätzte Bonus: Barrierefreiheit ist auch SEO und GEO
Das Beste am Thema: Fast alles, was eine Seite barrierefrei macht, macht sie auch für Suchmaschinen und KI besser lesbar. Saubere Überschriften, semantisches HTML, beschriftete Elemente und Alt-Texte sind genau die Strukturen, über die Google und KI-Systeme Inhalte „verstehen". Barrierefreiheit und gute Auffindbarkeit ziehen am selben Strang – wer das eine sauber baut, bekommt das andere fast geschenkt. Mehr dazu in unserem Beitrag In ChatGPT gefunden werden.
Bauen statt nachrüsten – und Vorsicht vor Overlay-Tools
Es gibt Anbieter, die ein „Barrierefreiheits-Widget" per Code-Schnipsel versprechen – eine Schaltfläche, die angeblich alles regelt. In der Praxis lösen solche Overlays die Probleme selten wirklich und können sogar neue schaffen. Echte Barrierefreiheit entsteht im Fundament: in sauberem, semantischem Code. Genau so bauen wir Websites – schnell, sicher und von Haus aus nah an den AA-Kriterien (siehe Websites und SEO & Sichtbarkeit). Bei bestehenden Seiten prüfen wir Kontraste, Tastaturbedienung, Struktur und Screenreader-Tauglichkeit und sagen ehrlich, was nötig ist.
Fazit
Das BFSG ist kein Grund zur Panik, aber auch nichts zum Aussitzen. Wenn Verbraucher auf Ihrer Seite interagieren können, klären Sie, ob Sie betroffen sind – und lassen Sie im Zweifel prüfen. Sauber gebaut ist Barrierefreiheit kein Riesenprojekt, sondern guter Standard, der zusätzlich Ihre Sichtbarkeit stärkt.
Kurz beantwortet.
Ab wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden. Betroffene Websites und Online-Angebote müssen seitdem barrierefrei sein – eine Übergangsfrist für neue Angebote gibt es nicht.
Ist meine kleine Firmen-Website betroffen?
Betroffen sind in der Regel B2C-Websites mit Interaktion (Kontaktformular, Buchung, Shop, Download). Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen – sobald Produkte verkauft werden, gilt das Gesetz aber auch für sie. Im Zweifel sollten Sie es prüfen lassen.
Was bedeutet WCAG 2.1 AA konkret?
WCAG 2.1 Stufe AA verlangt unter anderem ausreichende Farbkontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit mit sichtbarem Fokus, Alternativtexte für Bilder, eine klare Überschriften-Struktur, beschriftete Formularfelder und dass Informationen nie allein über Farbe vermittelt werden.
Welche Strafen drohen bei einer nicht barrierefreien Website?
Bei Verstößen gegen das BFSG sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich. Hinzu kommen das Risiko von Beschwerden und Abmahnungen sowie der Druck, kurzfristig nachrüsten zu müssen.